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   VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020   

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VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020 (https://dejure.org/2008,11175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 8 A 07.40020 (https://dejure.org/2008,11175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 8 A 07.40020 (https://dejure.org/2008,11175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    1. Bei Straßentunneln im Zuge von Bundesstraßen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes im Sinne der EG-Tunnelrichtlinie sind, können die in dieser Richtlinie geregelten Sicherheitsanforderungen allenfalls entsprechende Anwendung im Einzelfall finden.2. Die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Sicherheitsanforderungen der EG-Tunnelrichtlinie auf Straßentunnel im Zuge von Bundesstraßen außerhalb des transeuropäischen Straßennetzes; Rechtliche Qualifizierung der nationalen "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 1; ; FStrG § ... 1 Abs. 1; ; FStrG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 4 Satz 1; ; FStrG §§ 17 ff.; ; FStrAbG § 1 Abs. 1; ; FStrAbG § 1 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Art. 13; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.1.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.2.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 2.3.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang I Nr. 3.7.; ; Richtlinie 2004/54/EG (EG-Tunnelrichtlinie) Anhang II Nr. 2.3.; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.4; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 0.5; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 1.1; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 6; ; Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) 2006 Abschnitt 9; ; BGG § 8 Abs. 2; ; BayBGG Art. 10 Abs. 2; ; BayStrWG Art. 6 Abs. 6; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht) einschließlich Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen und Straßenmaut: Planfeststellung Bundesstraße (B 2) - Entlastungstunnel Starnberg; Klagen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Dass beim Entlastungstunnel Starnberg hinsichtlich der Gefahrguttransporte bereits im Planfeststellungsverfahren grundlegende, insbesondere die Tunnellösung als solche betreffende bautechnische Probleme zu bewältigen gewesen wären (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 Az. 9 VR 9/07 - juris - RdNr. 52), haben weder die Kläger substanziiert dargelegt noch ist dies für den Verwaltungsgerichtshof sonst ersichtlich.

    Nach alledem kommt es auf den Einwand der Beigeladenen, die Kläger könnten sich auf die Beeinträchtigung dieses öffentlichen Belangs nicht mit Erfolg berufen, weil auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Verschonung ihres Grundeigentums führen würde (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9), nicht mehr an.

    Dass unmittelbar Eigentumsbetroffenen ein Rügerecht nicht hinsichtlich jedes Rechtswidrigkeitsgrundes einzuräumen ist und der Eigentümer sich nicht auf Rechtsverstöße berufen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind, ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2008 a.a.O. RdNr. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich also mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 BVerwGE 100, 238/249 f.).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/266).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Die zeichnerische Ausweisung in der hier maßgeblichen Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG (Bedarfsplan), die grundsätzlich an der gesetzlichen Bindung teilnimmt (vgl. BVerwG vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 370/384 f.), mag man allein als nicht so detailgenau ansehen, dass danach nur die gewählte Tunnellösung in Betracht käme.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Denn das Gebot der Konfliktbewältigung ist erst dann verletzt, wenn die Behörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung in einer mit der Funktion des Vorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern (vgl. BVerwG vom 23.2.2005 BVerwGE 123, 23/28 f.).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Vielmehr sind das Planfeststellungs- und das Enteignungsverfahren einschließlich der Entschädigungsfestsetzung voneinander abzuschichten (vgl. BVerfG vom 15.2.2007 UPR 2007, 263/264).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Gleichzeitig kommt darin jedoch auch zum Ausdruck, dass dieser öffentliche Belang einer Abwägung unterliegt und in der Konkurrenz mit anderen, entgegenstehenden Belangen mit entsprechend hohem Gewicht überwunden werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2006 BVerwGE 125, 370/378; zur Berücksichtigungspflicht allgemein vgl. BVerwG vom 7.3.1997 BVerwGE 104, 144/148).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Erst wenn das zu bejahen ist, d.h. wenn und soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, schließt sich die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung mit den von der Rechtsprechung daran geknüpften rechtlichen Anforderungen an (vgl. BVerwG vom 26.11.2007 NVwZ 2008, 210 im Anschluss an BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40020
    Hat die Planfeststellungsbehörde wie hier anhand objektiver Umstände bau- oder anlagebedingte Störfaktoren der Straßenbaumaßnahme für die Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets nachvollziehbar ausgeschlossen, kann auch auf die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden (vgl. zuletzt BVerfG vom 20.2.2008 1 BvR 2722/06 - juris - RdNr. 42 mit Nachweisen der Rspr. des EuGH).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013

    Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2009 - 7 KS 122/05

    Festschreibung von Überwachungssystemen an überwachungsbedürftigen

    Zur inhaltlichen Konkretisierung des maßgeblichen Sicherheitsstandards für Tunnelbauten kann daher auf die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) - im Folgenden: Richtlinien -, erarbeitet vom Arbeitsausschuss "Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, abgestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 33 sowie BayVGH, Urt. v. 09.07.2008 - 8 A 07.40020 -, Juris; vgl. auch Bad-Württ VGH, Urt. v. 04.07.1991 - 5 S 84/89 -, Juris), die mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2003 vom 24. März 2003 (RABT 2003) und Nr. 10/2006 vom 27. April 2006 (RABT 2006) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingeführt worden sind.

    Ein vollständiges Gesamtsicherheitskonzept ist aber Voraussetzung für die erstmalige Eröffnung eines Tunnels für den allgemeinen Verkehr, d.h. seine Inbetriebnahme (vgl. BayVGH, Urt. v. 9.7.2008 - 8 A 07.40020, - juris Rn. 59 zur Sicherheitsdokumentation nach Abschnitten 0.5, 1.1.5 und 1.1.6.1 RABT 2006), weil es sonst seine Funktion als Handlungsanweisung für die Einsatzkräfte im Notfall nicht - jedenfalls nicht von Anfang an - erfüllen kann.

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 8 A 15.40003

    Klage gegen Ortsumgehung bei Marktoberdorf im Allgäu

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Eigentumsbetroffene sich nicht auf Rechtsverstöße berufenen kann, die für seine Inanspruchnahme nicht kausal sind (vgl. BayVGH, U. v. 9.7.2008 - 8 A 07.40020 - juris Rn. 92 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40026

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht;

    Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40020), mit dem der Senat die Anfechtungsklage der Antragsteller abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
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